AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Coollaboratory Michael Metzke und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen. Entge-genstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu bestellen.

(2) Nach Eingabe Ihrer Daten und mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.

(3) Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden.

§ 3 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen.

Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich (Mein Kundenkonto) zugreifen.

§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis

Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir infor-mieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellpro-zess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

§ 5 Rücksendekosten im Fall des Widerrufs

Sie haben im Fall des Widerrufs die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Sie müssen auch nur die regelmäßigen Kosten der Rücksendung tragen. Mehrkosten, die z.B. durch eine Änderung unseres Geschäftssitzes oder durch den von uns gewünschten Einsatz teurer Transportdienste entstehen, gehen zu unseren Lasten.

§ 6 Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Zahlungsmöglichkeiten

1. Alle in unserem Onlineshop angegebenen Preise enthalten die deutsche Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Betriebsstätte Magdeburg inklusive Verpackung und zuzüglich sämtlicher entstehender Versandkosten. Weitere Informationen zum Thema Versandkosten und Bezahlung finden Sie unter dem Punkt Versand und Lieferung.

2. Die Bezahlung durch den Kunden erfolgt per Vorkasse mittels Banküberweisung oder PayPal abgewickelt werden. Mit erfolgter Bestellung erhalten Sie eine automatisch generierte Auftragsbestätigung per E-Mail mit Angabe unserer Bankverbindung und der Ihrer Bestellung zugeordneten Bestellnummer. Diese Bestellnummer geben Sie bitte zusammen mit Ihrem Vor-/Nachnamen als Verwendungszweck bei der Ãœberweisung an. Bitte beachten Sie, dass je nach Wochentag und Geschwindigkeit der jeweiligen Bank ein Zahlungseingang 1 bis 5 Tage dauern kann. Ihre Bestellung kann erst nach erfolgtem Zahlungseingang bearbeitet werden.

3. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht.

4. Bitte beachten Sie bei einer Bestellung aus der Schweiz oder anderen Ländern, welche Einfuhrzölle erheben, dass Coollaboratory keinen Einfluss auf die Höhe der Zollgebühren oder die zu entrichtenden Steuern Ihres Landes hat. In diesem Fall informieren Sie sich bitte über die für Sie anfallenden Kosten einer Bestellung, welche erst bei der Einfuhr der Ware in Ihr Land erhoben werden. Diese Gebühren werden NICHT von Coollaboratory erhoben und sind auch NICHT bereits in den Versandgebühren enthalten. Falls bei der Einfuhr in Ihr Land (z.B. Schweiz) Mehrwertsteuer anfällt, können Sie vor Ãœberweisung die deutsche Mehrwertsteuer aus Ihrer Bestellung entfernen lassen und müssen diese nicht mit überweisen.

Lieferung und Transportschäden

1. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift.

2. Die Auslieferung erfolgt erst nach vollständigem Geldeingang bei Coollaboratory. Coollaboratory nimmt keine Reservierung der bestellten Waren für den Kunden vor. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen, wird Coollaboratory den Kunden umgehend hierüber informieren.

3. Soweit die Lieferung an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift erfolgt, schaltet Coollaboratory hierfür ein Frachtunternehmen ein. Das Risiko, dass die Ware während des Transports untergeht oder beschädigt wird, trägt nach dem Gesetz im Verhältnis zum Kunden Coollaboratory, sofern sich der Kunde nicht in Annahmeverzug befindet.

4. Damit Coollaboratory eventuelle Ansprüche wegen Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen absichern kann, müssen äußerlich erkennbare Transportschäden bei Ablieferung der Bestellung dem Paketboten angezeigt werden; äußerlich nicht erkennbare Transportschäden müssen dem Transportunternehmen von uns spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung angezeigt werden, da andernfalls zu Lasten von Coollaboratory vermutet wird, dass die Bestellung ohne Transportschäden ausgeliefert wurde. Coollaboratory ist daher in diesem Zusammenhang auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Äußerlich erkennbare Transportschäden: Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für Sie, das Paket bei Lieferung zu öffnen und auf Transportschäden zu untersuchen. Ist ein Transportschaden jedoch vernünftigerweise wahrscheinlich, z.B. weil die Sendung von außen erkennbar stark beschädigt, zusammengedrückt oder aufgerissen ist, haben Sie das Paket im Beisein des Paketboten zu öffnen und zu prüfen, ob der Inhalt beschädigt ist. Diese Prüfpflicht beschränkt sich jedoch nur auf die Prüfung der Ware auf ohne weiteres erkennbare Transportschäden, z.B. darauf ob die Ware zerbrochen oder deformiert ist. Wird bei dieser Prüfung ein Transportschaden festgestellt, ist dieser dem Paketboten anzuzeigen und vom Paketboten bestätigen zu lassen. Der Paketbote ist hierzu verpflichtet. Bitte belassen Sie die Ware dann – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie uns umgehend per E-Mail von dem Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.

Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden: Damit wir unsere Rechte gegenüber dem Transportunternehmen wahren können, bitten wir Sie, die gelieferte Ware spätestens innerhalb von 4 Tagen nach Lieferung auszupacken. Stellen Sie beim Auspacken fest, dass die gelieferte Ware beschädigt ist, belassen Sie die Ware bitte – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie uns umgehend per E-Mail von dem Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.

Ihre Gewährleistungsansprüche wegen etwaiger Transportschäden werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.

Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Coollaboratory. Sofern der Kunde die Bestellung als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB tätigt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen der Ziff. 7.2 bis 7.5.

2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde Coollaboratory unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Coollaboratory die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Coollaboratory entstandenen Ausfall.

3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an Coollaboratory in Höhe des mit Coollaboratory vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Coollaboratory, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Coollaboratory wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für Coollaboratory. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Coollaboratory nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Coollaboratory das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde Coollaboratory anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Coollaboratory verwahrt.

Haftung

1. Coollaboratory haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Vertragspartners, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Coollaboratory oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Im Ãœbrigen ist die Haftung von Coollaboratory für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von Coollaboratory übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Coollaboratory nur beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung von Coollaboratory auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5% des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises beschränkt.

3. Die Bestimmungen der vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von Coollaboratory.